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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Firmenevents, Seminare) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen der Location (Vermieter) an den Kunden (Mieter).

§ 2 Vertragsschluss & Kaution
  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrags zustande. Ebenso mit Zahlung einer Anzahlung per Überweisung oder Bar.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Kaution zur Absicherung von Schäden zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten unter Verrechnung etwaiger Schäden erstattet oder mit dem Mietpreis verrechnet.

 

§ 3 Leistungen, Preise & Zahlung

 

  1. Die vereinbarte Miete umfasst die Nutzung der im Vertrag genannten Räumlichkeiten inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), sofern nicht anders vereinbart.

  2. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. Zahlungsmodalitäten: Eine Anzahlung (z.B. 25 o. 50 %) wird mit Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

 

§ 4 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

Bei einem Rücktritt des Mieters vom Vertrag gelten folgende Stornierungspauschalen:

  • Bis 6 Monate vor Termin: 50 % der Raummiete.

  • Bis 3 Monate vor Termin: 75 % der Raummiete.

  • Ab 30 Tage vor Termin: 80 % der Gesamtsumme des Angebotspreis.

  • Ab 7 Tage vor Termin: 95 % der Gesamtsumme des Angebotspreis.

 

§ 5 Haftung, Schäden & Versicherungen

 

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte (z.B. Caterer) verursacht werden.

  2. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters (Garderobe, Technik, Geschenke) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  3. Dem Mieter wird der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.​

 

§ 6 Lärmschutz & Rechtliche Vorgaben (NRW)

 

  1. Lärmschutz (LImSchG NRW): Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Fenster und Türen sind bei Musikwiedergabe geschlossen zu halten. Bei Verstößen gegen Immissionsschutzvorgaben behält sich der Vermieter das Recht vor, die Lautstärke zu drosseln.

  2. Brandschutz: Dekorationen müssen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen. Offenes Feuer, Pyrotechnik und Wunderkerzen sind ohne schriftliche Genehmigung streng untersagt.

  3. SBauVO NRW: Bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen (über 198 Pers.) ist die Anwesenheit eines verantwortlichen Veranstaltungsleiters Pflicht.

  4. Jugendschutz: Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes während der Veranstaltung.

 

§ 7 GEMA & Behördliche Meldungen
  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Veranstaltung eigenständig bei der GEMA anzumelden, sofern es sich um eine Anmeldepflichtige Veranstaltung handelt und die anfallenden Gebühren zu tragen. Sollte ein DJ durch den Vermieter beauftragt werden, so übernimmt der Vermieter die Anmeldung.

  2. Alle weiteren erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Gestattungen für den Ausschank) sind vom Mieter einzuholen, sofern nicht anders vereinbart. Geschieht der Ausschank über den Vermieter so ist dieser im besitz einer Gültigen Ausschankgenehmigung und der Mieter muss keine Genehmigung einholen.

 

§ 8 Reinigung & Sonderreinigung

 

  1. Eine normale Endreinigung ist im Mietpreis enthalten sofern nicht anders vereinbart.

  2. Sonderreinigungen (z.B. durch Verwendung von Konfetti, Reis, Seifenblasenflüssigkeit oder bei Erbrochenem) werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand separat in Rechnung gestellt.

  3. Die Verwendung von Plastik-Konfetti oder schwer entfernbaren Streuartikeln im Außenbereich ist untersagt.

 

§ 9 WLAN-Nutzung & Störerhaftung

 

  1. Sofern ein WLAN-Zugang bereitgestellt wird, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr.

  2. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses (z.B. Filesharing) entstehen.

§ 10 Auf- und Abbauzeiten

 

  1. Die vertraglich vereinbarten Zeiten für Auf- und Abbau sind strikt einzuhalten.

  2. Eine Überschreitung der Mietzeit führt zu einer Nachberechnung pro angefangener Stunde gemäß aktueller Preisliste oder nach Vereinbarung.

 

§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)

 

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Schließungen), die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren Leistungspflichten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche (Schadensersatz) sind ausgeschlossen.

§ 12 Catering & Fremddienstleister

Der Bezug von Speisen und Getränken erfolgt nach Absprache. Bei Beauftragung externer Dienstleister (Catering, Technik) haftet der Mieter für deren ordnungsgemäßes Verhalten und die fachgerechte Nutzung der Infrastruktur.

 

§ 13 Werbeaufnahmen

 

Der Vermieter ist berechtigt, Fotos der Event-Dekoration und der Räumlichkeiten für Marketingzwecke (Website, Social Media) zu erstellen, sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte der Gäste verletzt werden. Sollte dies nicht erwünscht sein muss der Mieter zwingend darauf hinweisen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Location.

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